JoA

Was bedeutet JoA?
JoA bedeutet Jugendliche(r) ohne Ausbildungs- und Arbeitsverhältnis.

Was macht ein JoA in der Adolph-Kolping-Schule?
Sie haben nach dem Besuch der Förderschule oder Hauptschule Ihre Vollzeitschulpflicht erfüllt.

Sie sind aber noch drei weitere Jahre berufsschulpflichtig. Das heißt, Sie müssen noch drei Jahre in die Berufsschule gehen. Das ist Ihre Pflicht.

Berufsschulpflichtig sind Sie 1 Tag pro Woche.

Welche Unterrichtsfächer habe ich?
Sie haben Mathematik, Deutsch, Sozialkunde, Informationstechnische Grundbildung, Religion oder Ethik sowie Fachrechnen, Fachtheorie und Fachpraxis.

Welche Abschlüsse kann ich erreichen?
     - keine –
An unserer Schule erfüllen Sie einen Teil Ihrer Berufsschulpflicht. Wenn diese beendet ist, sind Sie berufsschulfrei und stehen dem Arbeitsmarkt anschließend voll zur Verfügung.

Wie kann ich mich anmelden?
Ganz einfach:
Anmeldeblatt ausfüllen. Sie finden es bei den Formularen.
Es kann auch sein, dass Sie uns von Ihrer letzten Schule gemeldet werden.
Sie erhalten dann von uns Post, wann und wo Ihr Unterricht stattfindet.
Bitte kommen Sie zuverlässig, weil sonst ein Bußgeld erhoben werden kann.

Was ist, wenn ich eine Arbeitsstelle gefunden habe?
Ihr Chef/ Ihre Chefin wird Sie fragen, ob Sie noch berufsschulpflichtig sind. Wenn ja, muss er/sie Sie zum Besuch der Berufsschule freistellen. Es besteht aber auch die Möglichkeit, sich vom Besuch der Berufsschule beurlauben zu lassen. Das müssten Sie mit der Schulleiterin, Frau Albrecht, verhandeln.

Wir freuen uns auf Sie!
Wenn Sie noch weitere Fragen haben, einfach das Kontaktformular ausfüllen!